Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
CORONA-
SONDERNEWSLETTER

AUSGABE 19.10.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen für das Handwerk in der Region.
 

Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 21.10.2021

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese wird am 21. Oktober 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 17. November 2021 gelten.

Die bisher geltende Verordnung wurde nur an wenigen Stellen verändert. Präzisiert wurden die Voraussetzungen für das Erreichen der Vorwarn- und der Überlastungsstufe. Für Weihnachtsmärkte und Bergparaden wurde Planungssicherheit geschaffen.

Die Vorwarn- und Überlastungsstufe sind auch weiterhin an die Bettenkapazität und 7-Tage-Inzidenz-Hospitalisierungen geknüpft, jedoch kommt es zu einer Änderung hinsichtlich der Bedingungen für das Erreichen der Vorwarn- und Überlastungsstufe: Fortan gilt, dass es bereits ausreicht, wenn die jeweiligen Belastungswerte für die Krankenhausbetten auf der Normal- oder Intensivstation erreicht sind. Die Grenzwerte liegen für die Vorwarnstufe bei 650 Covid-19-Patienten auf Normalstation und 180 Covid-19-Patienten auf Intensivstation, für die Überlastungsstufe bei 1300 Patienten auf Normalstation bzw. 420 Intensiv-Patienten.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung wird im Laufe des morgigen Tages hier veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Bitte beachten Sie auch weiterhin die Regelungen der Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen, die ebenfalls unter dem gleichen Link veröffentlicht wird sowie die spezifischen Corona-Regelungen ihrer Berufsgenossenschaft.

 

Häufig gestellte Fragen zu Coronatests

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Testen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 finden Sie auf dieser Internetseite des Freistaates Sachsen. https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufig-gestellte-fragen-zur-coronaschutzimpfung-9444.html

 

Faktenblatt der Arbeitsschutzbehörde des Freistaates Sachsen

Die Sächsische Arbeitsschutzbehörde hat ein Faktenblatt mit Regelungen im Überblick zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bereitgestellt.

https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/download/2021_09_10_Faktenblatt_Corona_ArbSchV.pdf

--> Ausführliche Informationen zur Corona-ArbSchV finden Sie auf der Internetseite des  Bundesministerium für Arbeit und Soziales Erste Verordnung zur Änderung der Corona-ArbSchVFragen und Antworten zur Verordnung.

 

Unternehmen können ab sofort Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab sofort Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für das 4. Quartal ist ab sofort möglich. Details zur Antragsstellung werden zeitnah auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.
 

Ausgewählte Veranstaltungen im IV. Quartal

Kostenfreie Seminarreihe „IT-Sicherheit in 30 Minuten“
Zukunftsfähige Betriebsführung – Wege des nachhaltigen Wirtschaftens entdecken
23.11.2021, 14:00 – 18:00 Uhr (Präsenz - in Chemnitz)
30. November 16:00 - 18.00 Uhr (online)
07. Dezember 16.00 – 18:00 Uhr (online)
Mit Ihrer Anmeldung registrieren Sie sich für alle 3 Termine. Die Zugangsdaten und Informationen zum Veranstaltungsort erhalten Sie rechtzeitig.
 
Erfahren Sie hier https://www.hwk-chemnitz.de/termine-und-veranstaltungen/ mehr über Workshops, Informations- und handwerkspolitischen Veranstaltungen ihrer Handwerkskammer.
 

Kontakt und Service

Eintragung in die Corona-Arbeitsschutz-Ausrüstung-Übersicht
Sie sind Hersteller von Mund-Nase-Abdeckungen oder Ähnlichem? Dann tragen wir Sie gern in unsere Übersicht mit regionalen Anbietern ein. Benutzen Sie hierzu den folgenden Link der Ihnen eine vordefinierte, von Ihnen noch zu vervollständigende E-Mail erstellt. Diese senden Sie einfach an uns.
E-Mail zur Eintragung in die Corona-Arbeitsschutz-Ausrüstung-Übersicht
Hinweisschilder zum Download für Ihr Ladenlokal.
Sie haben Fragen? Wir bemühen uns im Rahmen unseres Wissensstandes, Fragen bestmöglich zu beantworten. Nutzen Sie bitte für Ihre Anfragen:
Weitere Informationen zum Thema „Corona-Krise“ finden Sie im Internet unter
www.hwk-chemnitz.de/corona
Das Wichtigste - passen Sie gut auf sich und andere auf und bleiben Sie gesund!
HAUPTABTEILUNG GEWERBEFÖRDERUNG
Limbacher Straße 195, 09116 Chemnitz
Hotline: 0371 5364-114
Telefax: 0371 5364-522
E-Mail: beratung@hwk-chemnitz.de
Internet: www.hwk-chemnitz.de
Impressum
Impressum Herausgeber
Handwerkskammer Chemnitz
Postanschrift: Postfach 415, 09004 Chemnitz
Hausanschrift: Limbacher Straße 195, 09116 Chemnitz
Telefon: +49 371 5364-0
Telefax: +49 371 5364-222
E-Mail: info@hwk-chemnitz.de
 
Status und Vertretung
Die Handwerkskammer Chemnitz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten Frank Wagner und den Hauptgeschäftsführer Markus Winkelströter.
 
Zust. Aufsichtsbehörde gemäß § 115 Absatz 1 HwO
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr,
Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
www.smwa.sachsen.de
 
 
Verantwortlich für den Inhalt nach §55 Abs. 2 RStV
Redaktion: Markus Winkelströter
Limbacher Str. 195, 09116 Chemnitz
 
Ansprechpartner Redaktion
Romy Weisbach
r.weisbach@hwk-chemnitz.de
Telefon: +49 371 5364-238
Telefax: +49 371 5364-322
Newsletter abbestellen / ändern:
Sie möchten den Corona-Sondernewsletter nicht mehr empfangen oder Ihre Daten abändern? Abmeldung / Ändern