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CORONA-
SONDERNEWSLETTER

AUSGABE 26.07.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen für das Handwerk in der Region.

Sächsische Handwerkskammern und IHKs fordern:
Erneuter Lockdown bei vierter Welle muss verhindert werden.

Die sächsischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Michael Kretschmer, Wirtschaftsminister Martin Dulig, Sozialministerin Petra Köpping und die Fraktionsvorsitzenden im Sächsischen Landtag gewandt und die Verantwortlichen dabei aufgefordert, den Sommer zu nutzen, um bei einer drohenden vierten Welle im Herbst und Winter vorbereitet zu sein und einen erneuten Lockdown mit Schließungen von Schulen und Kitas sowie von Geschäften und Betrieben zu verhindern.

Frank Wagner, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Handwerkskammern, hierzu: „Die Infektionszahlen in Sachsen sind aktuell erfreulicherweise niedrig. Wir wissen aber aus dem Vorjahr, dass sich die Situation schnell ändern kann. Es muss daher jetzt Vorsorge getroffen werden, dass bei steigenden Infektionszahlen in der kalten Jahreszeit kein erneuter Lockdown notwendig wird. Die Fehler des vergangenen Sommers dürfen sich nicht wiederholen. Erste Pläne und Strategien sind zwar bereits vorgestellt. Diese müssen aber jetzt konkretisiert und vor allem zeitnah umgesetzt werden.“

Kernforderungen

Kurzarbeitergeld: Agentur für Arbeit beginnt mit Abschlussprüfungen

Seit April 2021 hat die Agentur für Arbeit mit den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen von Kurzarbeitergeld im Kammerbezirk begonnen.

Zunächst werden die bereits beendeten Fälle während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 geprüft. Im Anschluss an die Prüfung erhält der Betrieb einen endgültigen Bescheid über den Kurzarbeitergeld-Anspruch. Ergibt die Prüfung, dass Kurzarbeitergeld nicht korrekt abgerechnet worden ist, ist das zu viel erhaltene Kurzarbeitergeld zu erstatten.

Welche Unterlagen das im Einzelnen sind, ist u.a. abhängig von Branche, Arbeitszeitmodell und den Entgeltbestandteilen. Ebenso ist es möglich, dass Unterlagen angefordert werden, die bei der Anzeigebearbeitung zu Beginn des Ausfalles zu Gunsten einer schnellen Entscheidung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes zunächst nicht eingefordert wurden.

Hierzu können zum Beispiel die Gewerbeanmeldung, der Handelsregisterauszug oder auch die Vereinbarung über Kurzarbeit gehören.

 Wichtig für die Betriebe:

  • Die Abschlussprüfung findet erst statt, nachdem der laufende Bezug von Kurzarbeitergeld beendet ist.
  • Warten Sie bitte auf die Anforderung der Prüfunterlagen - Sie müssen nicht eigenständig aktiv werden.
  • Bewahren Sie bitte Aufzeichnungen zu Arbeits- und Ausfallzeiten, Arbeitszeitsalden, den Urlaubsplänen und die Entgeltunterlagen auf.
  • Beachten Sie bitte die im Anschreiben gesetzten Fristen, um Mehraufwand oder Unannehmlichkeiten zu verhindern. Melden Sie sich bei Problemen.

Sollten Sie Rückfragen oder sonstige Probleme zum Thema Abschlussprüfung haben, können Sie sich an die eingerichtete Sonderrufnummer der Agentur für Arbeit Chemnitz wenden

Tel.:    0371 - 567 3499
Fax.:   0371 - 567 390 3477
Mail:    Chemnitz.031-OS@arbeitsagentur.de
Web:    www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

Webinar: "Abschlussprüfung Kurzarbeitergeld" - 28.07.2021, 08:30 Uhr

Wann: Mittwoch, 28.07.2021 | 08:30 Uhr

Thema: Wichtige Informationen zu den anstehenden Abschlussprüfungen der Agentur für Arbeit nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld

Anmeldung: https://cwe.clickmeeting.com/kug-abschlusspruefungen

Seit dem Frühjahr 2020 haben zahlreiche Unternehmen für die pandemiebedingten Ausfälle Kurzarbeitergeld bezogen. Viele von ihnen mussten aufgrund der Maßnahmen von Bund bzw. Land zur Bekämpfung der Pandemie mehrfach bzw. am Stück den Geschäftsbetrieb teils erheblich einschränken. Ein Großteil der Arbeitsplätze konnte in dieser Zeit unter Nutzung von Kurzarbeitergeld erhalten bleiben und die aktuellen Schritte zur Öffnung stimmen allgemein positiv. Die Arbeitsagentur beginnt nun kontinuierlich mit den Abschlussprüfungen der Kurzarbeitergeld-Zahlungen und fordert dazu von den Betrieben die dafür notwendigen Unterlagen an. Welche Unterlagen Sie für diese Prüfung parat haben sollten und, wie die Prüfung abläuft, erläutert in gewohnter Weise Sascha Glöckner vom Team Kurzarbeit der Arbeitsagentur. Unternehmen sowie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben im Seminar die Chance, ihre Fragen loszuwerden und mit den Experten in direkten Kontakt zu treten.

Anträge auf Neustarthilfe Plus und Überbrückungshilfe III Plus

Die Bundesregierung hat Mitte Juni die Verlängerung der

zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen. Davon können Unternehmen profitieren, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Anträge auf Neustarthilfe Plus natürlicher Personen für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Ab sofort können Betroffene, die als natürliche Personen selbstständig oder kurzfristig in den Darstellenden Künsten sowie unständig beschäftigt sind, Direktanträge auf Neustarthilfe Plus stellen. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet in wenigen Wochen.

Unternehmen können seit 23.07.21 über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die Anträge sind über prüfende Dritte zu stellen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Die FAQ sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html.

Corona-Arbeitsschutzstandards wurden aktualisiert

Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite ihrer Berufsgenossenschaft. Eine Linkübersicht finden Sie auf der Internetseite der DGUV

z.B.: Friseure sowie Beauty-und Wellnessbetriebe

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat am 22. Juli 2021 den oben genannten Corona-Arbeitsschutzstandard

aktualisiert.

Der Standard ist an die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) angepasst. Hervorzuheben sind folgende Punkte:

  • Verpflichtung zur Überprüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie des betrieblichen Hygienekonzepts besteht weiter fort.
  • Maßnahmen wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht, AHA-L-Regel sowie sonstige Arbeitsschutzmaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.
  • Eine strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist nicht mehr enthalten. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben.

Es können Ausnahmen von der Testangebotspflicht für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte bestehen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Schnelltest-Seite. | mehr

Webinar: "Materialpreissteigerungen und ihre Auswirkungen auf das Handwerk"

Wann: Mittwoch, 28.07.2021 | 14:00 Uhr

In einem Webinar gemeinsam mit der Auftragsberatungsstelle Sachsen möchten wir Ihnen in komprimierter Form den aktuellen Stand zum Thema Materialpreissteigerungen und Lieferengpässe aufzeigen.

Weitere Informationen und Anmeldung

Kontakt und Service

Eintragung in die Corona-Arbeitsschutz-Ausrüstung-Übersicht
Sie sind Hersteller von Mund-Nase-Abdeckungen oder Ähnlichem? Dann tragen wir Sie gern in unsere Übersicht mit regionalen Anbietern ein. Benutzen Sie hierzu den folgenden Link der Ihnen eine vordefinierte, von Ihnen noch zu vervollständigende E-Mail erstellt. Diese senden Sie einfach an uns.
E-Mail zur Eintragung in die Corona-Arbeitsschutz-Ausrüstung-Übersicht
Hinweisschilder zum Download für Ihr Ladenlokal.
Sie haben Fragen? Wir bemühen uns im Rahmen unseres Wissensstandes, Fragen bestmöglich zu beantworten. Nutzen Sie bitte für Ihre Anfragen:
Weitere Informationen zum Thema „Corona-Krise“ finden Sie im Internet unter
www.hwk-chemnitz.de/corona
Das Wichtigste - passen Sie gut auf sich und andere auf und bleiben Sie gesund!
HAUPTABTEILUNG GEWERBEFÖRDERUNG
Limbacher Straße 195, 09116 Chemnitz
Hotline: 0371 5364-114
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Internet: www.hwk-chemnitz.de
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Impressum Herausgeber
Handwerkskammer Chemnitz
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Telefax: +49 371 5364-222
E-Mail: info@hwk-chemnitz.de
 
Status und Vertretung
Die Handwerkskammer Chemnitz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten Frank Wagner und den Hauptgeschäftsführer Markus Winkelströter.
 
Zust. Aufsichtsbehörde gemäß § 115 Absatz 1 HwO
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr,
Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
www.smwa.sachsen.de
 
 
Verantwortlich für den Inhalt nach §55 Abs. 2 RStV
Redaktion: Markus Winkelströter
Limbacher Str. 195, 09116 Chemnitz
 
Ansprechpartner Redaktion
Romy Weisbach
r.weisbach@hwk-chemnitz.de
Telefon: +49 371 5364-238
Telefax: +49 371 5364-322
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