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CORONA- SONDERNEWSLETTER | |
AUSGABE 30.03.2022 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen für das Handwerk in der Region.
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Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 3. April |
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (Link einfügen zur Downloadseite) gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022.
Grundlage für weiterhin zu beachtende Basisschutzmaßnahmen sind darüber hinaus die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sowie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – siehe nachstehende Hinweise unter III. und IV. (Diese enthalten gleichwertige oder strengere Regeln, welche zu beachten sind.)
Hinweis: Aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie den Branchenarbeitsschutzstandards ergeben sich mitunter Maßgaben, wonach ein Mund-Nase-Schutz (medizinische Maske oder auch FFP2-Maske) weiterhin erforderlich ist. So erscheint bspw. das Tragen einer FFP2-Maske (für Beschäftigte und Kunden) beim Erbringen körpernaher Dienstleistungen schon aufgrund einer eigenständig durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung als erforderlich.
Für andere Bereiche, bei welchen bislang die Inanspruchnahme oder der Zugang nur nach 2G oder 3G möglich war, entfallen somit die Nachweispflichten.
Die Entscheidung über erforderliche Maßnahmen treffen mithin die Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Ausführliche Informationen und Antworten auf wichtige Fragen (FAQ) dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.
Weitere Hinweise für die praktische Umsetzung enthalten die Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (FAQ-BAuA) und die branchenspezifischen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaften.
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Kurzarbeitergeld-Regelungen bis 30. Juni 2022 verlängert |
Die Änderungen des Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes wurden im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht. Damit werden folgende Regelungen bis zum 30. Juni 2022 verlängert:
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Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung |
Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und endet am 17. April 2022.
Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. In den Hygieneplänen der einzelnen Einrichtungen kann aber eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert werden.
Die zweimalige Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch wird noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach den Osterferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen, vorausgesetzt die weitere positive Entwicklung der Gesamtlage.
Tritt ein positiver Coronafall in der Klasse auf, dann muss der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin in die häusliche Lernzeit gehen. Die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule bleiben. Für sie besteht dann eine tägliche Testpflicht an fünf Tagen hintereinander. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.
Vom Präsenzunterricht können sich Schülerinnen und Schüler nur mit einem ärztlichen Attest abmelden.
Die Schulen werden trotz Infektionsfällen weiter offengehalten. Einzelne Klassen ins häusliche Lernen zu schicken oder vorübergehende komplette Schulschließungen wird es nur dann geben, wenn aufgrund von Corona-Infektionen und Quarantäne eine Vielzahl von Schülern und Lehrkräften ausfallen, die den Schulbetrieb in Präsenz insgesamt nicht mehr durchführbar machen.
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Veranstaltungen der Handwerkskammer Chemnitz |
07. April 2022 | Einsatz von EU-Subunternehmen in Deutschland
07. April 2022 | Roboter: Ein zeitgemäßes Werkzeug für den Meister.
21. April 2022 | Ein Einstieg in Methoden des Zeitmanagements - strategische und operative Aufgaben meistern
25. April 2022 | Mobile Zeiterfassung pur
Weitere Veranstaltung finden Sie hier.
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Kontakt und Service | ||
Eintragung in die Corona-Arbeitsschutz-Ausrüstung-Übersicht
Sie sind Hersteller von Mund-Nase-Abdeckungen oder Ähnlichem? Dann tragen wir Sie gern in unsere Übersicht mit regionalen Anbietern ein. Benutzen Sie hierzu den folgenden Link der Ihnen eine vordefinierte, von Ihnen noch zu vervollständigende E-Mail erstellt. Diese senden Sie einfach an uns. E-Mail zur Eintragung in die Corona-Arbeitsschutz-Ausrüstung-Übersicht Hinweisschilder zum Download für Ihr Ladenlokal.
Sie haben Fragen? Wir bemühen uns im Rahmen unseres Wissensstandes, Fragen bestmöglich zu beantworten. Nutzen Sie bitte für Ihre Anfragen:
Weitere Informationen zum Thema „Corona-Krise“ finden Sie im Internet unter
www.hwk-chemnitz.de/corona. Das Wichtigste - passen Sie gut auf sich und andere auf und bleiben Sie gesund! | ||
HAUPTABTEILUNG GEWERBEFÖRDERUNG
Limbacher Straße 195, 09116 Chemnitz Hotline: 0371 5364-114 Telefax: 0371 5364-522 E-Mail: beratung@hwk-chemnitz.de Internet: www.hwk-chemnitz.de | ||
Impressum | ||
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