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Energiepreispauschale – Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht FAQ

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten, die den Steuerklassen 1 – 5 zugeordnet werden. Sie ist steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert. Die Auszahlung sollen Angestellte im September mit dem Lohn erhalten. Selbstständigen wird einmalig über einen Vorschuss die Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung gewährt.

Aufgrund noch zahlreicher bisher ungeklärter Detailfragen stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit dem 17. Juni 2022 einen umfangreichen Katalog mit Fragen und Antworten zur Verfügung, der zu diesen noch offenen Fragen um die Energiepreispauschale Stellung nimmt. Der Katalog kann über nachfolgenden Link abgerufen werden: „Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ .

Ansprechpartner in der Handwerkskammer: Markus Maruschke | 03741 1605-16 | .

21.06.2022